Gefährdungsbeurteilung | Security Consult GmbH
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Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. In dieser Beurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, welche der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung auftreten können und welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Die Gefährdungsbeurteilung sollte mit den Beschäftigten oder mit der Vertretung der Beschäftigten erfolgen. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung wird in zahlreichen weiteren Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz konkretisiert:

  • Arbeitsstättenverordnung,Bildschirmarbeitsverordnung, Gefahrstoffverordnung
  • Jugendarbeitsschutzgesetz, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • DGUV Vorschrift 2, Regelwerk zu den Arbeitsschutzverordnungen

Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden. Es muss erkennbar sein, dass die Gefährdungsbeurteilung effektiv durchgeführt wurde. Die Unterlagen müssen daher Angaben zu dem Ergebnis der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung, zur Festlegung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie zu den Ergebnissen der Überprüfungen der durchgeführten Maßnahmen enthalten.
Unsere Hilfe besteht in der:

  • Aufnahme der Betriebsstruktur und der Tätigkeiten
  • Identifizierung der Gefährdungen und Belastungen
  • Darstellung des Handlungsbedarfes mit Maßnahmenvorschlägen
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen
  • Mitarbeit bei der Wirksamkeitskontrolle
  • Fortschreibung Ihres Standards im Gesundheits- und Arbeitsschutz
  • Unterstützung bei der Erstellung spezifischer Gefährdungsbeurteilungen
  • rechtssichere Dokumentation

Mitglied im

Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit

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