Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. In dieser Beurteilung muss der Arbeitgeber ermitteln, welche der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung auftreten können und welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Die Gefährdungsbeurteilung sollte mit den Beschäftigten oder mit der Vertretung der Beschäftigten erfolgen. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung wird in zahlreichen weiteren Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz konkretisiert:
Die Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert werden. Es muss erkennbar sein, dass die Gefährdungsbeurteilung effektiv durchgeführt wurde. Die Unterlagen müssen daher Angaben zu dem Ergebnis der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung, zur Festlegung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie zu den Ergebnissen der Überprüfungen der durchgeführten Maßnahmen enthalten.
Unsere Hilfe besteht in der:
Mitglied im
Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit
Fordern Sie hier ein unverbindliches
Angebot an.