Arbeitssicherheit | Security Consult GmbH
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Arbeitssicherheit

Die sicherheitstechnische Betreuung und Beratung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Bereich Arbeitssicherheit ist neben der Arbeitsmedizin eine der tragenden Säulen des Arbeitsschutzes. Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat das Unternehmen die rechtliche Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung. Die Berufsgenossenschaft gibt mit der DGUV Vorschrift 2 die entsprechenden Einsatzzeiten für die Grundbetreuung vor. Die betriebsspezifische Betreuung richtet sich nach den konkreten Erfordernissen im Unternehmen.

Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) unterstützt Sie mit der Beratung in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation, zu neuen gesetzlichen Anforderungen, dem Einsatz und der Auswahl von Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstungen. Darüber hinaus führt die Fachkraft für Arbeitssicherheit regelmäßige Betriebsbegehungen durch und hilft Ihnen bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen im Bezug auf Arbeitssicherheit, Gefährdungen und Belastungen.

Unser Leistungsspektrum:

Die Leistungen der SC-GmbH umfassen alle gesetzlichen sicherheitstechnischen Anforderungen an Ihr Unternehmen. Wir übernehmen für Sie die sicherheitstechnische Betreuung, indem wir für Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) stellen und die Aufgaben nach § 6 ASiG übernehmen.

  • Gesetzliche Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur)
  • Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Umfassende Beratung zur rechtssicheren Umsetzung Ihrer Organisationsverantwortung
  • Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Durchführung von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
  • Unterstützung bei der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
  • Beratung zum Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
  • Erarbeitung von betrieblichen Sicherheitsunterlagen, wie z.B. Betriebsanweisungen
  • Unterweisungen zum Arbeits- und Brandschutz
  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten, Brandschutz – und Evakuierungshelfer
  • Unfalluntersuchungen und -analysen
  • Erstellung eines Jahresberichts nach § 5 DGUV-Vorschrift 2

Auch im Falle des Unternehmermodells (alternative bedarfsorientierte Regelbetreuung) kann die Notwendigkeit eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) hinzuzuziehen gegeben sein. Mit der Wahl des Unternehmermodells verpflichtet sich der Unternehmer bei besonderen Anlässen sich qualifiziert in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes für seine Mitarbeiter durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) beraten zu lassen. Besondere Anlässe können unter anderem sein:

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
  • Planung, Errichtung und Änderung von Betriebsanlagen,
  • Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,
  • grundlegende Änderung von Arbeitsverfahren,
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren,
  • Gestaltung neuer Arbeitsplätze und -abläufe,
  • Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe,
  • Untersuchung von Unfällen,
  • Beratung der Beschäftigten über Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit,
  • Erstellung von Notfall- und Alarmplänen

Ein weiterer Anlass für das Tätigwerden einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur) kann unter anderem die Durchführung sicherheitstechnischer Überprüfungen und Beurteilungen von Anlagen, Arbeitssystemen und Arbeitsverfahren sein (s. auch DGUV V 2 Anlage 3).

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